Gepäck verloren – was nun?

02.03.2017

Rund 23 Millionen Gepäckstücke sind in 2015 verspätet angekommen oder gar verloren gegangen. Das teilte der Luftfahrtdienstleister SITA mit. Das hört sich erst mal viel an. Bei weltweit 3,54 Milliarden Passagieren ist die Wahrscheinlichkeit jedoch eher gering, dass ausgerechnet der eigene Koffer verschwindet. Was zu tun ist, wenn es dennoch zum Gepäckverlust kommt, erfahren Sie hier.

Gepäckverlust sofort melden

Ist der Koffer verschollen, sollten sich Reisende am Flughafen möglichst umgehend an die Gepäckermittlung – auch „Lost & Found“ genannt – wenden. Dann kommt es im Nachhinein nicht zu Problemen. Wendet sich ein Reisender nicht sofort an die ‚Lost & Found‘-Mitarbeiter, muss er selbst nachweisen, dass der Koffer wirklich während der Flugreise verloren gegangen ist. Die Meldefrist für Verluste beträgt bis zu 21 Tage.

Für die Meldung werden Ihre Flugunterlagen wie Bordkarte und der Gepäckabschnitt benötigt sowie meist eine genaue Beschreibung des Koffers mit Farbe, Marke oder besondere Kennzeichen. Wichtig ist zudem, dass sich Reisende eine schriftliche Bestätigung mit der Referenznummer ihrer Reklamation geben lassen. Bei Auffinden des Gepäcks wird es dann von der Fluggesellschaft kostenlos an die hinterlegte Adresse geliefert.

Verfolgungsjagd via Internet

Die meisten großen Fluggesellschaften wie beispielsweise AirBerlin und Lufthansa benutzen ein weltweites Gepäcksuchsystem, an das mehrere hundert Gesellschaften angeschlossen sind. Dank WorldTracer können Flugpassagiere mit ihrer Referenznummer online rund um die Uhr den aktuellen Stand ihrer Koffersuche abrufen. Damit ermöglichen die Fluggesellschaften den Reisenden die selbsttätige Verfolgung ihres verloren gegangenen Gepäcks.

Kein Koffer, keine Garderobe

Wer am Reiseziel wegen des fehlenden Koffers nichts anzuziehen hat, bekommt von einigen Fluggesellschaften vertretbare Auslagen erstattet. Doch die Regelungen der Fluggesellschaften unterscheiden sich stark: Bei Delta Air Lines z.B. stehen Geschädigten in der Regel 50 US Dollar pro Tag zu. Allerdings nur bis zu fünf Tage nach Ankunft. Bei anderen Airlines erhält der Kunde direkt eine Geldkarte, mit der er die nötigsten Besorgungen für die ersten zwei Tage tätigen kann.

Außerdem gibt es oft auch ein Notfallset mit Toilettenartikeln. Fragen Sie aber auf jeden Fall die Mitarbeiter am Gepäckermittlungsschalter, was Ihnen für Ausgaben zustehen oder ob Sie einen Kulturbeutel bekommen können. Bei Pauschalreisen gelten hingegen andere Regelungen. Die Anzahl der Tage, die der Koffer verschwunden war, führt zum Preisnachlass der gesamten Reise. Der Verlust muss sofort schriftlich dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden und der Schadensersatz auch dort geltend gemacht werden.

Auf Nimmerwiedersehen

Die meisten Koffer tauchen laut Lufthansa spätestens nach zwei Tagen wieder auf. Wer hingegen vergeblich wartet, hat aufgrund des Montrealer Übereinkommens, das in Deutschland seit 2004 gilt, Anspruch auf Kompensation. Die Haftungsobergrenze liegt derzeit bei 1.398 Euro. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung sind die Angaben der Passagier über den Wert des Kofferinhalts macht. Leider sind viele Fluggesellschaften hier weniger kulant und beharren auf einer Liste mit den dazugehörigen Originalkaufbelegen als Nachweis. United Airlines beispielsweise besteht auf Belege ab einem Einkaufswert von 100 US Dollar.

Auf Nummer sicher gehen

Wem das Risiko eines Kofferverlustes zu groß erscheint, der kann vorbeugen und beispielsweise ein paar Kleidungsstücke im Koffer des Mitreisenden oder das Notwendigste für die ersten Tage im Handgepäck verstauen.

Grundsätzlich sollte auf wertvollen Schmuck und teure Kleidung im Gepäck verzichtet werden. Reisende, die Musikinstrumente oder Sportgeräte mit sich führen, können beim Check-In gegen eine Gebühr eine höhere Haftungsobergrenze einfordern oder eine Gepäckversicherung abschließen. Noch ein Tipp: Teilweise gehört eine Gepäckversicherung zum Leistungsumfang der Hausratversicherung oder der Kreditkarte – eine extra Versicherung ist somit nicht zwingend notwendig.

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