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Diese E-Mail enthält redaktionelle Informationen und Anzeigen. Angebote und Vergünstigungen in diesem Newsletter können sich bei Erhalt verändert haben, Einschränkungen beinhalten, nicht mehr verfügbar oder bereits ungültig sein. Für alle Details fragen Sie bitte beim Reiseanbieter nach. Die unerlaubte Verbreitung dieser E-Mail oder deren Benutzung zu kommer-ziellen Zwecken ist strengstens verboten. Travelzoo prüft weder die Vollständigkeit der Angaben noch garantiert Travelzoo deren Genauigkeit oder Vollständigkeit. Die hier bereitgestellten Informationen können Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten. Travelzoo, Travelzoo (Europe) Ltd. oder Tochtergesellschaften von Travelzoo haften nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen von Personen oder Sachgegenständen im Zusammenhang mit diesem Newsletter.
Falls nicht anders angegeben, können Preise der Leistungs- träger nicht alle anwendbaren Steuern und Gebühren enthal- ten. Die bei Travelzoo angegebenen Preise verstehen sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung jedoch inklusive aller Steuern und Gebühren. Die folgende Übersicht soll Ihnen eine Hilfestellung geben, welche zusätzlichen Steuern und Gebüh- ren eventuell noch anfallen können:
Treibstoffzuschlag: Im Zuge der ansteigenden Ölkosten erheben einige Fluggesell- schaften auf Flugbuchungen Treibstoffzuschläge.
Zahlungs- und Zustellungsgebühren: Je nach Zahlungs- und Zustellungsart Ihrer Flug- bzw. Reiseunterlagen können für den jeweiligen Leistungsträger zusätzliche Gebühren fällig werden.
Zeitenänderungen, Storno- und Umbuchungsgebühren: Buchungen basieren auf der Grundlage der Reise- und Zahlungsbedingungen des ausgewählten Leistungsträgers. Entsprechend gelten auch die Umbuchungs- und Stornierungs- bedingungen des jeweiligen Flug-/Reiseanbieters. Im Allgemeinen gilt, dass eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder gar nicht möglich ist. Routing und Reisezeiten sind immer vorbehaltlich Änderungen und nicht Vertragsbestandteil.
Preiserhöhungen: Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Reiseveranstalter den im Vertrag vereinbarten Preis auch nach Vertrags- abschluss noch erhöhen: wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisepreiserhöhung mehr als vier Monate liegen, wenn sich der Veranstalter im Vertrag beziehungsweise den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reisepreiserhöhung vorbehalten hat und die Preiserhöhung durch erhöhte Beförderungskosten (Flugbenzin), erhöhte Start- und Landegebühren oder durch Wechselkursschwankungen begründet wird.
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